Steuerliche Implikationen:
Ersparnis für Mitarbeiter, Vorteile für Unternehmen.
Die von dem Arbeitgeber bereitgestellten Brillen können bedeutende steuerliche und produktive Vorteile mit sich bringen:
- Betriebsausgabenabzug:
Wenn das Unternehmen die Brille als Arbeitsmittel für den Mitarbeiter bereitstellt, kann es die Kosten für die Anschaffung als Bestriebsausgaben steuerlich absetzen. Bestriebsausgaben mindern den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens und senken damit die Steuerlast.
- Kein geldwerter Vorteil:
Wenn die Brille ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird, entsteht für den Mitarbeiter kein geldwerter Vorteil. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer diesen Vorteil nicht als Teil seines Gehalts versteuern muss. Dies ist der Fall, wenn die Brille aus arbeitsmedizinischen Gründen notwendig ist, etwa um die Bildschirmtauglichkeit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
- Ersparnisse für den Arbeitnehmer:
Die Bereitstellung von Brillen für den Arbeitnehmer bringt diesem direkte Ersparnisse, da er die Kosten nicht selbst tragen muss. Das bedeutet für den Arbeitnehmer mehr Liquidität, ohne dabei das Gehalt zu verändern.
Korrekturbrillen als Arbeitswerkzeug: Rechtlicher Rahmen in Deutschland
In Deutschland ist die Nutzung von Korrekturbrillen als Arbeitswerkzeug hauptsächlich durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und durch die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) geregelt. Diese Gesetze legen fest, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Gesundheit und Sicherheit des Arbeitsnehmers zu gewährleisten.
Laut des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchzuführen und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu treffen. Wenn durch diese Beurteilung festgestellt wird, dass eine Sehhilfe erforderlich ist, muss der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Bereitstellung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen.
Die Bildschirmarbeitsverordnung spezifiziert die Regelung des Arbeitsschutzgesetzes für Bildschirmarbeitsplätze. Sie regelt, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Augenuntersuchung und, falls nötig, eine spezielle Sehhilfe für die Arbeit am Computer, auch genannt Bildschirmarbeitsplatzbrille, zur Verfügung stellen muss.
Europäischer Rechtsrahmen: Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH)
Im europäischen Kontext hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) relevante Urteile erlassen, die den rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung von Korrekturbrillen als Notwendigkeit im Arbeitsumfeld stärken. Das bedeutendste Urteil wurde am 22. Dezember 2022 verkündigt, in dem entschieden wurde, dass Unternehmen verpflichtet sind, die Kosten für Korrekturbrillen ihrer Mitarbeiter zu übernehmen, wenn diese speziell für die Ausführung von Arbeiten am Bildschirm benötigt werden, auch wenn die Brille außerhalb der Arbeit verwendet werden kann.